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Wichtige Informationen zur Corana-Pandemie - WEG rechtiches

Eigentümerversammlungen von WEG (Wohnungseigentümergemeinschaften) unterliegen derzeit deutlichen Einschränkungen. Durch die derzeit in Bayern geltenden Regelungen, sind öffentliche und nicht öffentliche Versammlungen nicht gestattet. Räumlichkeiten in örtlichen Lokalen können nicht angemietet werden, weil alle Gaststätten geschlossen sind.


Beschlüsse können derzeit nur schriftlich gefasst werden und sind nur möglich, wenn ausnahmslos alle Eigentümer ihre Zustimmung geben. In der Regel führt das dazu, dass keine Beschlüsse zustande kommen.


Eine weitere Möglichkeit ist die Online-Versammlung. Die Eigentümer nehmen in diesem Fall an einer Präsenzveranstaltung teil – Voraussetzung für eine solche Versammlung ist, dass die Eigentümer darüber vorab eine Vereinbarung getroffen hatten.

Während der Corona-Pandemie können Eigentümer demnach quasi keine rechtsgültigen Beschlüsse fassen.




Die Vorjahresabrechnungen (Hausgeldabrechnungen) werden bis auf weiteres ausgesetzt, da diese erst nach der Corona-Pandemie beschlossen werden können und wirksam festzustellen sind.

Bei dem viel wichtigeren Wirtschaftsplan sieht es jedoch anders aus. Um die Finanzierung der laufenden Kosten einer WEG aufrecht zu erhalten, hilft hier § 6 Abs. 2 Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts- , Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, welches ausdrücklich besagt, dass der zuletzt beschlossene Wirtschaftsplan gültig bleibt, bis ein neuer Wirtschafsplan beschlossen werden kann.

Sollte die Verwalterbestellung demnächst enden, will der Gesetzgeber verhindern, dass eine Eigentümergemeinschaft, in der derzeit schwierigen Situation, ohne Verwalter da steht. Es greift hier § 6 Abs. 1 Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts- , Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie: Der zuletzt bestellte Verwalter bleibt im Amt, bis er abberufen oder ein neuer Verwalter bestellt wurde.

Geplante Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen dürfen bei Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstandes durchgeführt werden.

Um gesund und für unsere Kunden erreichbar zu bleiben, haben wir zunächst sämtliche Termine abgesagt. Wir arbeiten momentan abwechselnd im Büro oder im Homeoffice. Sie erreichen uns zu den gewohnten Sprechzeiten und unseren Notdienst 24/7.

Wir wünschen Ihnen alles Gute und hoffen, dass wir uns bald gesund und munter wiedersehen.

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