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Altersgerecht Umbauen – KfW Investitions­zuschuss - Barriere­reduzierung

Wie hoch ist der Zuschuss?


Bis zu 6.250 Euro je Wohnung.


Was fördert die KfW?


Diese Maßnahmen können Sie auch mit­einander kombinieren:


Wege zu Gebäuden und Wohn­umfeld­maßnahmen


Wege zu Gebäuden, Garagen, Sitz- und Spielplätzen sowie zu Entsorgungs­einrichtungen

Umbau und Schaffung von alters­gerechten Kfz-Stell­plätzen sowie deren Über­dachung

Umbau und Schaffung oder Über­dachung von Abstell­plätzen für Kinder­wagen, Rollatoren/Rollstühle und Fahrräder

sonstige Wohn­umfeld­maßnahmen in bestehenden Gebäuden ab 3 Wohn­einheiten


Eingangs­bereich und Wohnungs­zugang


  • Abbau von Barrieren im Haus­eingangs­bereich und bei Wohnungs­zugängen

  • Schaffung von mehr Bewegungs­fläche

  • Wetter­schutz­maßnahmen wie Über­dachungen, Windfänge


Überwindung von Treppen und Stufen


  • Einbau, Nach­rüstung oder Verbesserung von Aufzugs­anlagen

  • Treppenlifte, Hebe- oder Plattform­lifte

  • barriere­reduzierende Um­gestaltung von Treppen­anlagen

  • Rampen zur Über­windung von Barrieren


Umgestaltung der Raum­aufteilung und Schwellen­abbau


  • Änderung des Raum­zuschnitts von Wohn- und Schlaf­räumen, Fluren oder Küchen

  • Verbreiterung von Tür­durch­gängen mit Einbau neuer Innen­türen

  • Schwellenabbau

  • Erschließung oder Schaffung von Terrassen, Loggien oder Balkonen





Bad­umbau


  • Änderung der Raum­aufteilung des Bades

  • Schaffung boden­gleicher Dusch­plätze einschließlich Dusch­(-klapp)sitze

  • Modernisierung von Sanitär­objekten (WC, Bidets, Wasch­becken und Bade­wannen einschließlich mobiler Lift­systeme)


Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag


  • Einbau oder Erweiterung von baugebundenen Altersgerechten Assistenz­systemen (z. B. für Bedienungs- und Antriebs­systeme für Türen, Rollläden, Fenster, Tür­kommunikation, Beleuchtung, Heizung- und Klima­technik)

  • Einbau oder Erweiterung von Mess-, Steuerungs- und Regelungs­technik

  • Einbau oder Erweiterung von bau­gebundenen Not-, Ruf- und Unter­stützungs­systeme (z. B. Panik­schalter, Geräte­abschaltung, Sturz- und Bewegungs­melder, intelligente Tür­schlösser)

  • Modernisierung von Bedien­elementen

  • Einbau von Stütz- und Halte­systemen einschließlich Maß­nahmen zur Nach­rüstung

  • Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung und Kommunikation (z. B. Beleuchtung, Gegen­sprech- oder Briefkasten­anlagen, Einbau von Hand­läufen, Nachrüstung von automatischen Tür-, Tor- und Fenster­antrieben sowie Roll­läden)


Schaffung von Gemein­schafts­räumen, Mehr­generationen­wohnen


  • Umgestaltung von bestehenden Flächen zu Gemein­schafts­räumen oder Schaffung von Gemeinschafts­räumen


Alle Einzel­maßnahmen können kombiniert werden und müssen den technischen Mindest­anforderungen entsprechen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merk­blatt und der Anlage zum Merk­blatt "Technische Mindest­anforderungen und förder­fähige Maßnahmen".


Wie bei allen KfW Förderungen muss der Antrag gestellt werden, bevor die Maßnahmen durchgeführt werden.


Weitere Informationen finden sie unter:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/



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