Wie hoch ist der Zuschuss?
Bis zu 6.250 Euro je Wohnung.
Was fördert die KfW?
Diese Maßnahmen können Sie auch miteinander kombinieren:
Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
Wege zu Gebäuden, Garagen, Sitz- und Spielplätzen sowie zu Entsorgungseinrichtungen
Umbau und Schaffung von altersgerechten Kfz-Stellplätzen sowie deren Überdachung
Umbau und Schaffung oder Überdachung von Abstellplätzen für Kinderwagen, Rollatoren/Rollstühle und Fahrräder
sonstige Wohnumfeldmaßnahmen in bestehenden Gebäuden ab 3 Wohneinheiten
Eingangsbereich und Wohnungszugang
Abbau von Barrieren im Hauseingangsbereich und bei Wohnungszugängen
Schaffung von mehr Bewegungsfläche
Wetterschutzmaßnahmen wie Überdachungen, Windfänge
Überwindung von Treppen und Stufen
Einbau, Nachrüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen
Treppenlifte, Hebe- oder Plattformlifte
barrierereduzierende Umgestaltung von Treppenanlagen
Rampen zur Überwindung von Barrieren
Umgestaltung der Raumaufteilung und Schwellenabbau
Änderung des Raumzuschnitts von Wohn- und Schlafräumen, Fluren oder Küchen
Verbreiterung von Türdurchgängen mit Einbau neuer Innentüren
Schwellenabbau
Erschließung oder Schaffung von Terrassen, Loggien oder Balkonen
Badumbau
Änderung der Raumaufteilung des Bades
Schaffung bodengleicher Duschplätze einschließlich Dusch(-klapp)sitze
Modernisierung von Sanitärobjekten (WC, Bidets, Waschbecken und Badewannen einschließlich mobiler Liftsysteme)
Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
Einbau oder Erweiterung von baugebundenen Altersgerechten Assistenzsystemen (z. B. für Bedienungs- und Antriebssysteme für Türen, Rollläden, Fenster, Türkommunikation, Beleuchtung, Heizung- und Klimatechnik)
Einbau oder Erweiterung von Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
Einbau oder Erweiterung von baugebundenen Not-, Ruf- und Unterstützungssysteme (z. B. Panikschalter, Geräteabschaltung, Sturz- und Bewegungsmelder, intelligente Türschlösser)
Modernisierung von Bedienelementen
Einbau von Stütz- und Haltesystemen einschließlich Maßnahmen zur Nachrüstung
Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung und Kommunikation (z. B. Beleuchtung, Gegensprech- oder Briefkastenanlagen, Einbau von Handläufen, Nachrüstung von automatischen Tür-, Tor- und Fensterantrieben sowie Rollläden)
Schaffung von Gemeinschaftsräumen, Mehrgenerationenwohnen
Umgestaltung von bestehenden Flächen zu Gemeinschaftsräumen oder Schaffung von Gemeinschaftsräumen
Alle Einzelmaßnahmen können kombiniert werden und müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt und der Anlage zum Merkblatt "Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen".
Wie bei allen KfW Förderungen muss der Antrag gestellt werden, bevor die Maßnahmen durchgeführt werden.
Weitere Informationen finden sie unter:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/
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