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Rauchwarnmelder - Pflicht in Bayern seit spätestens 31.12.2017


Die Einführung der Pflicht für Rauchwarnmelder, sowohl für Neubauten als auch Bestandsimmobilien ist für die meisten Eigentümer inzwischen keine Neuigkeit mehr.


Jedoch stellen sich rund um die Installation, Wartung und den Betrieb der Melder immer wieder Fragen wie

  • Sind Rauchwarnmelder auch in Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen die durch den Eigentümer selbstgenutzt sind Pflicht?

  • Gilt die Pflicht auch für Einraumwohnungen?

  • In welchen Räumen einer Wohnung müssen Rauchwarnmelder installiert werden?

  • Muss bei der Nachrüstung von Rauchwarnmeldern auf der ursprüngliche Bauplan oder die aktuelle, tatsächliche Nutzung berücksichtigt werden?

  • Wie müssen Rauchwarnmelder installiert, gewartet und betrieben werden?

  • Dürfen Mieter ihre eigenen Melder weiter benutzen?

Antworten auf diese und viele andere Fragen rund um Rauchwarnmelder und Wohneigentum finden Sie im nachfolgenden PDF Dokument des Bayerischen Staatsministerium des Inneren:

https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/iib7_rauchwarnmelderpflicht_fragen_und_antworten_201512.pdf




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